transform-architekten bietet Ihnen Architekten- und Planungsleistungen gemäß HOAI und ist darüber hinaus auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung spezialisiert .
Das Büro
Das Büro transform-architekten besteht seit 2006 mit verschiedenen Partnern und Mitarbeitern, für einzelne Projekte entstehen Arbeitsgemeinschaften mit Partnerbüros.
Unsere diversen Kompetenzen aus den Bereichen Planung, Bauleitung, Projektmanagement etc. führen wir auch beim Thema „SiGeKo“ zusammen. Aufgrund dieser langjährig gesammelten Erfahrungen an kleinen, mittleren und ganz großen Projekten können wir mit Augenmaß die jeweils passende Entscheidung treffen.
Referenzen
Fassadensanierung
Fassadensanierung an einer Schule in Hamburg Bauherr: SBH Schulbau Hamburg
Sanierung eines Schulgebäudes
Sanierung einer denkmalgeschützten Schule in Hamburg Bauherr: SBH Schulbau Hamburg
Familienzentrum Neumünster
Architektenwettbewerb für das Familienzentrum Neumünster mit angegliederter Kita. Auslober: Stadt Neumünster
SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Der SiGe-Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Grundlage ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens hat der Bauherr gewisse Pflichten bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens zu erfüllen.
Der SiGeKo unterstützt den Bauherren bei dieser Aufgabe.
Wann ist ein Sigeko zu bestellen?
Sind auf der Baustelle z.B. Beschäftigte mehrerer Firmen bzw. Arbeitgeber gleichzeitig tätig, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) zu erstellen. Auch wenn „besonders gefährliche Arbeiten“ nach Anlage II der BaustellV ausgeführt werden, z. B. Arbeiten mit einer möglichen Absturzhöhe von >7,00m. Dies kann schon auf dem Gerüst eines Einfamilienhauses der Fall sein.
Der zeitliche Rahmen bzw. die voraussichtliche Anzahl der Beschäftigten sind hierbei zu beachten. So ist eine Vorankündigung an die zuständige Behörde notwendig, wenn:
- Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt, und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Nähere Details entnehmen sie der Tabelle .
Daraus abgeleitete Aufgaben des Bauherrn bzw. des SiGeKos:
- Erstellung einer Vorankündigung bei der zuständigen Behörde. 2 Wochen vor Baubeginn
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes vor Baubeginn und dessen Überwachung während der Bauausführung
- Einsetzung eines Koordinators für Sicherheit- und Gesundheitsschutz in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauprojektes
- Erstellung einer „Unterlage“ über sicherheitstechnische Maßnahmen für spätere Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Qualifikation des SiGeKos:
Die Qualifikation ist in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt. (BAuA, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Weitere Links und Infos:
Information für den Bauherren
Herausgeber: BMWA , Oberste Arbeitsschutzbehörden der Länder und Unfallversicherungsträger
Bestellung eines geeigneten Koordinators – Eine Hilfe für den Bauherrn nach RAB 30 (pdf-Datei, 128 kByt)
Herausgeber: BAuA
Kontakt
transform-architekten
Bramkampweg 34
22949 Ammersbek
Telefon: 04102 / 7876059
info(at)transform-arch.de
