Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Der SiGe-Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Grundlage ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens hat der Bauherr gewisse Pflichten bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens zu erfüllen.
Der SiGeKo unterstützt den Bauherren bei dieser Aufgabe.
Wann ist ein Sigeko zu bestellen?
Sind auf der Baustelle z.B. Beschäftigte mehrerer Firmen bzw. Arbeitgeber gleichzeitig tätig, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) zu erstellen. Auch wenn „besonders gefährliche Arbeiten“ nach Anlage II der BaustellV ausgeführt werden, z. B. Arbeiten mit einer möglichen Absturzhöhe von >7,00m. Dies kann schon auf dem Gerüst eines Einfamilienhauses der Fall sein.
Der zeitliche Rahmen bzw. die voraussichtliche Anzahl der Beschäftigten sind hierbei zu beachten. So ist eine Vorankündigung an die zuständige Behörde notwendig, wenn:
- Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt, und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Nähere Details entnehmen sie der Tabelle .
Daraus abgeleitete Aufgaben des Bauherrn bzw. des SiGeKos:
- Erstellung einer Vorankündigung bei der zuständigen Behörde. 2 Wochen vor Baubeginn
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes vor Baubeginn und dessen Überwachung während der Bauausführung
- Einsetzung eines Koordinators für Sicherheit- und Gesundheitsschutz in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauprojektes
- Erstellung einer „Unterlage“ über sicherheitstechnische Maßnahmen für spätere Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Qualifikation des SiGeKos:
Die Qualifikation ist in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt. (BAuA, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Weitere Links und Infos:
Information für den Bauherren
Herausgeber: BMWA , Oberste Arbeitsschutzbehörden der Länder und Unfallversicherungsträger
Bestellung eines geeigneten Koordinators – Eine Hilfe für den Bauherrn nach RAB 30 (pdf-Datei, 128 kByt)
Herausgeber: BAuA
